Schul/Studienabschlüsse
Schul/Studienabschlüsse. Vom Anerkennungsgesetz des Bundes nicht betroffen sind unter anderem Schulabschlüsse, Hochschulzugangsberechtigungen, Studienleistungen und akademische Abschlüsse, die zu nichtreglementierten Berufen führen.